Neues von der KEV-Revision

Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats hat heute ihre Beratungen zur KEV-Revision abgeschlossen. Der Gesetzesvorschlag wird voraussichtlich im nächsten März vom Plenum des Nationalrates behandelt und geht anschliessend an den Ständerat. Wenn beide Kammern das Gesetz verabschieden und kein Referendum ergriffen wird, dann treten die Änderungen am 1.1.2014 in Kraft, wovon wir zurzeit ausgehen.

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Auswirkungen diese Gesetzesrevision im Falle des Inkrafttretens und unter Vorbehalt eventueller nachträglicher Änderungen für Sie als Kunde hat:


1. Für Anlagen unter 10 kW installierter Leistung gibt es anstelle der KEV einen einmaligen Beitrag von max. 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen. Betreiber, die bis zum 31.12.12 ein KEV-Gesuch eingereicht haben, können wählen, ob sie die KEV-Anmeldung aufrecht erhalten oder eine Einmalvergütung beantragen. Die Einmalvergütung wird nicht aufgrund anderer kantonaler oder kommunaler Finanzhilfen verweigert oder gekürzt. Diese Beiträge unterstehen nicht der Warteliste. Sollte die Nachfrage zu gross sein, kann der Bundesrat den Beitragssatz kürzen.

 

2. Für die Jahre 2014 bis 2016 werden die periodischen KEV-Zubaumengen für die Photovoltaik so festgelegt, dass sie "kontinuierlich erhöht werden können". Im Bericht wird präzisiert, dass das erste Kontingent bei ca. 150 MW liegen solle. In den 3 Jahren sollten so kumuliert gegen 500 MW freigegeben werden können. Diese Mittel sind im Voraus für PV reserviert, können also nicht durch Anlagen anderer Technologien blockiert werden (wie das heute der Fall ist).

 

3. Wir rechnen damit, dass mindestens die Hälfte der heute auf der KEV-Warteliste stehenden 22‘000 PV-Projekte bis 2016 dank Punkt 1 und 2 freigegeben werden können. Das ist äusserst positiv, jedoch nur eine Zwischenlösung - es braucht weiterhin die Aufhebung des KEV-Deckels ab 2016!

 

4. Produzenten dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen (zeitgleicher Eigenverbrauch). Dies gilt auch für KEV-Anlagen!

 

5. Die Entlastung von der KEV-Umlage für stromintensive Unternehmen  ist an Auflagen bezüglich Effizienzmassnahmen im Betrieb geknüpft. Damit werden grössere Ertragsausfälle vermieden, wie dies bei Pauschalabzügen für Grossverbraucher im deutschen EEG der Fall ist (nur 5-7% statt 30-40% Ertragsausfälle). Damit ist dieser Vorschlag auch deutlich besser als jene Motion, die im Dezember 2012 knapp vom Nationalrat angenommen wurde und eine pauschale Beschränkung der KEV-Umlage für alle Industrie- und Gewerbebetriebe verlangt. Diese Motion wird nun vorerst nicht umgesetzt.

 

Es freut uns, dass dieser wichtige Gesetzesentwurf dank unserer Unterstützung - an vorderster Front unser Präsident, Nationalrat Roger Nordmann - zustande kam. Die Medienmitteilung mit unserer Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorschlag finden Sie unter www.swissolar.ch/index.php?id=1057

 

Wir haben jedoch noch mehr vor: Mit unserem Manifest Pro Solar auf www.pro-solar.ch fordern wir die vollständige Deblockierung der KEV und eine zentrale Rolle für die Solarenergie in der Energiestrategie 2050. Bitte unterschreiben Sie selbst und leiten Sie den Aufruf an Ihre Freunde, Kunden und Geschäftspartner weiter!

 

 

Quelle: Schreiben der Swissolar

 



- Januar 2013 -
Für eine sonnige Zukunft im Land und auf der Welt ....
Dank besserer Techik, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wurden zahlreiche grüne Jobs in Liestal und Umgebung geschaffen. Doch leicht haben es die Firmengründer und Energiepioniere zu keiner Zeit. Trotz "Katastrophen-Effekten" .....


Quelle: LiMa


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pdfFür eine sonnige Zukunft  (521.5 KB)
Checklisten "Bau einer Photovoltaikanlage" und "Bau einer thermischen Solaranlage"
Das Amt für Umweltschutz und Energie hat für interessierte HauseigentümerInnen im Kanton BL zwei Checklisten im Internet veröffentlicht. Sie finden darin Empfehlungen, Entscheidungshilfen und Hinweise, um ausgerüstet mit guten Informationen rasch zu einer Solaranlage auf dem eigenen Dach zu kommen.

www.energie.bl.ch >Puplikationen

- März 2012 -
Von der Sonne gibt es soviel Energie wie sonst von keinem Energieträger wauf der Erde!
Heute ist Solartechnik bereits so ausgereift, dass das Dach eines durchschnittlichen Eigenheims den Jahresstrombedarf einer ganzen Familie deckt. Der Energieträger "Sonne" ist für jedermann Gratis - und es gibt genug davon für alle!
Sie liefert 1,5 Trilliarden Kilowattstunden Energie pro Jahr, noch für die Dauer von 4,5 Milliarden Jahren: unsere Sonne.

Eine unendliche Energiequelle - Tag für Tag!

Bereits im Jahr 2020 wird Solarenergie über zehn Prozent des z.B. deutschen Strombedarfs decken. Im Zusammenspiel mit anderen Erneuerbaren Energieträgern ist eine vollständige Umstellung der Stromversorgung auf Erneuerbare Energien in den nächsten 30-40 Jahren möglich.

Solarstrom wird dort erzeugt, wo er gebraucht wird – vor Ort, in der Region, auf dem Dach des eigenen Hauses. Der Strom muss nicht über Tausende von Kilometern transportiert werden, was die Umwelt schont und Transportkosten spart.

Nie war die Gelegenheit günstiger, unser Energiesystem nachhaltig und umweltfreundlich umzubauen. Werden Sie Ihr eigener Stromproduzent – machen Sie sich unabhängig von der Macht großer Konzerne, von weltpolitischen Konstellationen, von begrenzten Rohstoffvorräten.

Die Sonne liefert gratis...

Tag für Tag...

Für alle...

Quelle: http://www.energiediskussion.solarwirtschaft.de/

- Januar 2011 -
pdfArtikel als PDF  (1.5 MB)
Warteliste "KEV" – Wie geht es weiter?
In der Sommersession 2011 hat der Nationalrat an seiner ausserordentlichen Session «Kernenergie und alternative Energien» zwei Motionen angenommen, welche die Aufhebung der finanziellen Deckelung bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) verlangen.

Der Ständerat wird in der Herbstsession 2011 über diese Motionen abstimmen. Falls der Ständerat diese Motionen ebenfalls annimmt, erteilt damit das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, eine revidierte Gesetzesvorlage auszuarbeiten, über welche das Parlament dann erneut debattieren wird. Auch wenn das Parlament dieser Gesetzesvorlage ohne Verzögerung zustimmen sollte, ist mit der Rechtskraft des Gesetzes nicht vor 2013 zu rechnen.

Konkret bedeutet das Folgendes: Die KEV bleibt weiterhin finanziell gedeckelt. Die vorhandenen finanziellen Mittel wurden voll verpflichtet, so dass die Warteliste nicht weiter abgebaut werden kann.

Kontingent 2011 ist ausgeschöpft
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2011 eine Gesetzesrevision in Kraft gesetzt, welche es erlaubt, den maximalen Strompreiszuschlag ab 2013 von 0,6 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde anzuheben. Damit kann die maximale Fördergeldsumme für Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu heute um 50 Prozent angehoben werden.

Bei der Photovoltaik konnten mit dieser Erhöhung per 1. Juli 2011 alle Photovoltaik-Anmeldungen vom 1. und 2. Mai 2008 in die Förderung aufgenommen werden. Dies entspricht einem Zubaukontingent von 50 MW Leistung oder gut 1‘800 Anlagen. Damit ist das Zubaukontingent 2011 rund neun Mal grösser als die bisherigen jährlichen Zubaukontingente.

Andere Technologien (Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Biomasse): Seit Februar 2009 existiert auch für diese Technologien eine Warteliste. Mit der  beschlossenen Erhöhung der Fördergelder konnte die Warteliste dieser Technologien bis zum Anmeldedatum vom 31. Juli 2009 abgebaut werden.
Auch diese Antragsteller haben ihren positiven Bescheid per 1. Juli 2011 erhalten.

Mit dem erfolgten Abbau der Warteliste ist der Gesamtdeckel bereits wieder ausgeschöpft. Alle weiteren Anträge bleiben deshalb bis auf weiteres in der Reihenfolge ihres Anmeldedatums auf der Warteliste.

Das Interesse an der kostendeckenden Einspeisevergütung ist nach wie vor überwältigend. Trotz der Erhöhung der maximalen Fördergeldsumme übersteigt der aktuelle Anmeldebestand von mittlerweile über 15'000 Anlagen die zur Verfügung stehenden Fördergelder bei Weitem.

Müssen Sie heute etwas unternehmen? Nein, die Warteliste kann aus den aufgezeigten Gründen bis auf weiteres nicht weiter abgebaut werden. Wir werden Sie wieder über die aktuelle Situation informieren.

Weitere Informationen und Links zu verwandten Themen finden Sie auch auf unserer Website www.swissgrid.ch.

QUELLE: Schreiben Swissgrid

- Juli 2011 -
Solarstrom ist in Deutschland 2013 billiger als Haushaltsstrom.
Solarstrom ist in Deutschland 2013 billiger als Haushaltsstrom.
Solarstrom ist in Deutschland dank der starken förderung bald voll wettbewerbsfähig! Während die Preise fossiler Energien immer mehr steigen, kann Photovoltaik bereits in wenigen Jahren zu einem der günstigsten Stromlieferanten überhaupt werden.

Die Solarindustrie entwickelt sich entlang einer beeindruckenden Kostensenkungskurve. Vor allem PV-Module und Solarzellen werden immer günstiger.
Aufgrund technischen Fortschritts und einer zunehmenden Massenfertigung in modernsten Solarfabriken konnten allein von 2006 bis heute die Anschaffungskosten für Solaranlagen halbiert werden – Tendenz weiter sinkend.

Nächster Meilenstein auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit: Die Solarstromkosten unterschreiten ca. 2013 den Haushaltsstrompreis, den Privatkunden beim Versorger zahlen (Netzparität).

Wenig später zieht Solarstrom preislich mit Strom aus Offshore-Windkraftwerken gleich. Ab 2017 werden schließlich immer mehr PV-Anlagen ohne EEG-Förderung rentabel und voll wettbewerbsfähig sein.

Quelle: solarwirtschaft.de

- Juli 2011 -
Gefahr für die Feuerwehr bei Fotovoltaik-Anlagen
Besteht Gefahr für die Feuerwehr bei Fotovoltaik-Anlagen (PV)?

Eine realistische Einschätzung der elektrischen Gefahren bei PV-Anlagen und mögliche Gegenmassnahmen durch den wohl erfahrensten Fachmann Prof. Dr. Heinrich Häberlin (Dozent an der Berner Fachhochschule für Technik und Informatik, erforscht seit Jahren Brandverhalten durch Strom (auch bei Fotovoltaik))

In letzter Zeit wurde mehrfach berichtet, dass die Feuerwehr Gebäude mit PV-Anlagen wegen möglicher Gefährdung der Feuerwehrleute grundsätzlich nicht mehr löschen und dass bei solchen Anlagen bereits durch nächtliches Restlicht (Vollmond) lebensgefährliche Spannungen auftreten könnten. Dies ist übertrieben und kann nur durch mangelnde Kenntnis von PV-Anlagen und deren Gefahren für Menschen erklärt werden.

Dieser Artikel aus der zeitschrift Elektrotechnik (www.elektrotechnik.ch) beschreibt die effektiv auftretenden Gefahren und technische Möglichkeiten zur Reduktion von Gefahren.

Technisch weniger Interessierte finden auf der letzten Seite unter Schlussbemerkungen eine aussagekräftige Zusammenfassung.

Quelle: www.elektrotechnik.ch


- Mai 2011 -
pdfGefahr für die Feuerwehr bei Fotovoltaik-Anlagen?  (778.1 KB)
Förderungsgelder der Katone 7 unterstützungsbeiträge für erneuerbare energien in Privathaushalten
Finanzielle Förderung erneuerbarer Energien in allen Kantonen
Im folgenden Download erhalten Sie einen Überblick über die finanzielle Unterstützung und Förderung für den Einsatz von erneuerbaren Energien (auch für Solarstrom- Fotovoltaik und Warmwasser/Heizungs-Solaranlagen) in den verschiedenen Kantonen der Schweiz

- August 2010 -
pdfFörderungsgelder und Unterstützungsbeiträge der Kantone  (153.5 KB)